Studienbeihilfe & Co: Die besten Spar-Tipps für Studierende

Bianca Nastl
Bianca Nastl

Wenn dir Konzert- und Festivaltickets wichtiger als ein voller Kühlschrank sind, du im Allgemeinen eher auf Sparflamme lebst und das Budget aktuell nur für Spagetti mit Pesto reicht, dann steht auf deinem Kontoauszug groß und fett „Studierendenzeit“.

Studienbeihilfe

Auch, wenn an unserer Fachhochschule keine Studiengebühren zu bezahlen sind, kannst du Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfenbehörde beantragen. Der Betrag und Anspruch variiert je nach Einkommen der Eltern, Wohnsituation und Alter.

Anspruch darauf haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose“ (§ 4 StudFG). Alle Informationen dazu findest du unter www.stipendium.at. Side Fact: Viele Studierenden wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf die Studienbeihilfe haben, weil sie einfach keinen Antrag stellen. Der Stipendienrechner der Arbeiterkammer kann dir hier eine grobe Einschätzung liefern. In jedem Fall kannst du aber einen Versuch wagen.

Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Burgenland ist die Stipendienstelle Wien zuständig. Diese bietet dir folgende Kontaktmöglichkeiten an:

  • Telefonische Beratung unter Tel: +43 1 60 173-0
    am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Einmal pro Semester kommt die Stipendienstelle auch zu uns an den Campus nach Eisenstadt und Pinkafeld, um dich persönlich zu beraten – die Termine werden rechtzeitig unter Events bekannt gegeben.

Leistungsstipendien

Zur Anerkennung besonderer Leistungen im Studium vergibt die Fachhochschule Burgenland jährlich Leistungsstipendien (in der Regel von € 750,--) an die erfolgreichsten Studierenden.

Die Ausschreibungsunterlagen werden allen Studierenden über ihr jeweiliges Studiengangsoffice Anfang Oktober übermittelt. Die Voraussetzung für das Stipendium ist ein Notendurschnitt von ≤ 2.

Ausgaben steuerlich absetzen

Grundsätzlich kann jede*r Studierende die Kosten des Studiums in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten steuerlich absetzen: Zumindest falls die Ausbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Das trifft auch bei Vollzeit-Studierenden mit lohnsteuerpflichtigen, jährlichen Gesamteinkünfte von über € 12.000,-- zu (darunter zahlt man keine Steuern). Weitere Steuertipps für Studierende findest du bei der Arbeiterkammer.

Unter diese Werbungskosten fallen z.B.:

  • Studierendenreisen
  • Kursunterlagen und Skripte
  • Fachliteratur
  • Notebook, PC, Drucker, Scanner und Zubehör
  • Fahrten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte sowie Tagesgelder, sofern ein entfernter Ausbildungsort aufzusuchen ist
  • auswärtige Nächtigungen
  • Kurse, die man im Zuge der Ausbildung absolviert

Wer selbstständig tätig ist, kann das Studium bei den Betriebsausgaben geltend machen. Auch hier wieder der Hinweis: Nur, sofern die Ausbildung in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die Steuerpflicht entsteht ab einem Jahreseinkommen von € 11.000,--, somit wirkt die Betriebsausgabe erst ab dieser Höhe steuermindernd.

Vergünstigen für Studierende

Nicht zu vergessen sind natürlich die Studierendenrabatte, von denen du in deiner Ausbildungszeit profitierst. So gibt es zahlreiche Anbieter, die dir mit Studierendenkonten sowie mit rabattierten Kinotickets und Reisen in deiner Studierendenzeit unter die Arme greifen. Eine Übersicht findest du z. B. unter  iamstudent.at.

Außerdem ein heißer Tipp: Auf u:book.at kannst du dir an bestimmten Verkaufsfenstern hochwertige Laptops, Convertibles und Tablets zum günstigen Preis sichern. Das Angebot gilt für Studierende, Schüler*innen und Mitarbeiter*innen österreichischer Bildungseinrichtungen.


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Tipps für Studierende, Must-knows