Amtssignatur

Die von der FH Burgenland im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der FH Burgenland auf. Diese macht erkenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der FH Burgenland handelt.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Die FH Burgenland verwendet bei den im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumenten diese Bildmarke:

Die von der FH Burgenland im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur entsprechend dem folgenden Beispiel auf:

Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente

Die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente kann im Internet unter der Adresse https://www.signaturpruefung.gv.at/ geprüft werden.
 

Verifizierung von Dokumenten gemäß § 20 E-GovG

Unter Verifizierung eines im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumentes im Sinne des § 20 E-GovG versteht man die Bestätigung, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich von der FH Burgenland stammt.

Für die Verifizierung ist das Dokument zur Gänze (in Kopie oder als Scan) an die FH Burgenland zu übermitteln.

  • Per E-Mail an rektorat@fh-burgenland.at
  • Postalisch an Fachhochschule Burgenland GmbH, z.H. Rektorat, Campus 1, 7000 Eisenstadt
  • Persönlich nach Terminvereinbarung im Rektorat