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"Kann ich auch ohne Matura studieren?"

Für Lernwillige ohne Matura (Reifeprüfung) gibt es drei Möglichkeiten, um eine Studienberechtigung zu erlangen: Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder Zusatzprüfungen. Welche dieser drei Möglichkeiten gewählt werden kann, entscheidet die vorliegende Erstausbildung. Auch unterscheiden sich diese drei Möglichkeiten hinsichtlich der Anzahl an unterschiedlichen Studien, die nach Absolvierung zugänglich sind. Darüber hinaus sind die Anzahl der zu absolvierenden Teilprüfungen und die anfallenden Kosten für Vorbereitung und Prüfung möglicherweise unterschiedlich.
 

3 Wege zum Studium

Berufsreifeprüfung

Eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung eröffnet einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten und Fachhochschulen. Die Absolvierung der Berufsreifeprüfung ist an gewisse Voraussetzungen in Bezug auf die Erstausbildung gebunden (z.B. Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule). Die Berufsreifeprüfung kann nicht an der Fachhochschule Burgenland absolviert werden, sondern muss bei externen Bildungsanbietern (BFI, WIFI, VHS) abgelegt werden.

Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung wird nicht für ein bestimmtes Studium abgelegt, sondern für eine Studienrichtungsgruppe.
Eine erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde. Das erworbene Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist. Voraussetzungen für das Absolvieren einer Studienberechtigungsprüfung sind das vollendete 20. Lebensjahr und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung kann für vier Studienrichtungsgruppen und somit für alle Bachelorstudiengänge der Fachhochschule Burgenland an der Fachhochschule Burgenland absolviert werden. Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Teilprüfungen.

Zusatzprüfungen

Erfolgreich abgelegte Zusatzprüfungen berechtigen zur Zulassung zu einem bestimmten Bachelorstudiengang der Fachhochschule Burgenland. Voraussetzung ist eine für den entsprechenden Studiengang einschlägige berufliche Qualifikation (in der Regel einschlägiger Lehrabschluss oder Abschluss einer einschlägigen berufsbildenden mittleren Schule). Mindestalter ist im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung keines vorgeschrieben. Zusatzprüfungen können für alle Bachelorstudiengänge der Fachhochschule Burgenland an der Fachhochschule Burgenland absolviert werden. Je nach gewähltem Studiengang müssen drei oder vier Zusatzprüfungen erfolgreich absolviert werden.
 

Prüfungen und Vorbereitung an der FH Burgenland

An der FH Burgenland können Studienberechtigungsprüfungen und Zusatzprüfungen für alle Bachelorstudiengänge der FH Burgenland absolviert werden. Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen wird darüber hinaus ein einjähriger Vorbereitungslehrgang angeboten. Dieser ist berufsbegleitend organisiert (Wochenende).

Unabhängig vom angestrebten Studium müssen zur Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung oder der Zusatzprüfungen an der Fachhochschule Burgenland jedenfalls Prüfungen in folgenden Fächern erfolgreich abgelegt werden:
• Deutsch (schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema)
• Mathematik 2
• Englisch 2
Die Studienberechtigungsprüfung erfordert noch zusätzliche die Absolvierung von zwei Wahlfächern. Zum Ablegen der Zusatzprüfungen muss in Abhängigkeit vom angestrebten Studium kein oder ein weiteres Zusatzfach absolviert werden.


Leitung Vorbereitungslehrgänge

Lehrgangsmanagement