Studienbeihilfe

Studierende der Fachhochschule Burgenland haben die Möglichkeit, bei der Studienbeihilfenbehörde um eine Studienbeihilfe anzusuchen.

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG).

Informieren Sie sich unter www.stipendium.at über Ihre Möglichkeiten.

Einmal pro Semester findet auch eine Beratung am Campus statt - die jeweiligen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 

Leistungsstipendien

Zur Anerkennung besonderer Leistungen im Studium vergibt die Fachhochschule Burgenland jährlich Leistungsstipendien an die erfolgreichsten Studierenden. Die Ausschreibungsunterlagen werden allen Studierenden über ihr jeweiliges Studiengangsoffice Anfang Oktober jeden Jahres übermittelt.