FAQ Outgoing

Auf unserer Website finden Sie alle relevanten Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen und Möglichkeiten. Bitte überlegen Sie, was ein Auslandsaufenthalt für Sie persönlich bedeutet:

  • Neue Länder und Kulturen kennenlernen
  • Karriereschritt
  • Sprachkenntnisse aufbessern
  • Persönliche Weiterentwicklung
  • Neue Lehr- und Lernmethoden kennenlernen
  • Networking

Je nachdem, wo Ihre persönlichen Prioritäten liegen, entscheiden Sie sich für eine Destination und Institution, an der Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen möchten.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl der Partnerhochschule: 

  • Lehrveranstaltungsangebot an der Partnerhochschule – Passt dieses zu den Lehrveranstaltungen, die Sie in diesem Semester an der FH Burgenland absolvieren müssten? 

  • Zustimmung der Studiengangsleitung – Ist diese mit der Wahl der Lehrveranstaltungen und der Partneruniversität einverstanden? 

 

Die Anmeldung zu einem Auslandssemester erfolgt online hier: Web Anmeldedienst (fh-burgenland.at) 

Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:  

  • 15. März (darauffolgendes Wintersemester)  

  • 15. September (darauffolgendes Sommersemester) 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Zuteilung der Plätze, und das International Office informiert Sie darüber per E-Mail. 

 

Es gibt einerseits Bewerbungsfristen, andererseits ist in jedem Studiengang das „window of opportunity“ für einen Auslandaufenthalt ein wenig anders.

Hier die Empfehlungen der einzelnen Studiengänge für Auslandssemester – Abweichungen sind möglicherweise nach individueller Vereinbarung möglich:

  • BAEP: 4., 5. Semester oder 6. Semester in Verbindung mit Berufspraktikum
  • BIWB: 4. oder 6. Semester
  • BITI: 3. oder 4. Semester; 5. oder 6. Semester (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • BIMK: 3. oder 4. Semester
  • BSWE: 3. - 6. Semester, auch nur Berufspraktikum im Ausland möglich
  • BSOZ: 4. Semester
  • BEUM: 4., 5. Semester oder 6. Semester in Verbindung mit Berufspraktikum
  • BGTA/BGET: 4., 5. Semester oder 6. Semester in Verbindung mit Berufspraktikum
  • BGMF: 4. Semester
  • BPHY: 5. Semester (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • BGUK: 5. Semester (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • BHEB: Auslandspraktikum im 5. Semester (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • MGTM: 3. oder 4. Semester (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • MNES: 4. Semester in Verbindung mit Masterarbeit (mit Studiengangsleitung abzustimmen)
  • MEUM: 3. oder 4. Semester
  • MDMK: 4. Semester
  • MIWB: 3. (insbesondere Double Degree Georgien oder Russland) oder 4. Semester
  • MHRM: 4. Semester
  • MBPM: 4. Semester
  • MEST: 4. Semester
  • MEWM: 3. oder 4. Semester
  • MIWM: kein spezieller Zeitpunkt, mit Studiengangsleitung abzustimmen

Bitte beachten Sie, dass im Ausland die Semesterzeiten unterschiedlich zum akademischen Jahr an der FH Burgenland sein können. Daraus ergibt sich u.U. Abstimmungsbedarf, was das vorhergehende oder das darauffolgende Semester angeht. Bitte erkundigen Sie sich darüber unbedingt rechtzeitig an der Partneruni und klären Sie diese Frage mit Ihrer Studiengangsleitung.

 

Für Pflichtpraktika ist dies je nach Studiengang unterschiedlich geregelt und muss mit der Studiengangsleitung abgestimmt werden. Freiwillige Praktika können in der lehrveranstaltungsfreien Zeit absolviert werden. 

Für eine Erasmus+ Förderung ist eine Mindestdauer von 2 Monaten erforderlich. 

Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:  

  • 15. Juni (darauffolgendes Wintersemester) 

  • 15. November (darauffolgendes Sommersemester) 

 

Am einfachsten sind natürlich Aufenthalte an Partnerhochschulen der FH Burgenland. Innerhalb Europas haben Sie die Möglichkeit, diese Mobilitäten mit ERASMUS+ fördern zu lassen und zahlen zusätzlich auch keine Studiengebühren an den jeweiligen Gastunis.

In folgenden zentral- und osteuropäischen Ländern Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn kommt auch eine Förderung durch CEEPUS infrage – bitte kontaktieren Sie dazu unser International Office.

In Ausnahmefällen gibt es auch Förderungen für internationale Partnerunis außerhalb der EU – bitte nehmen Sie dazu mit dem International Office Kontakt auf.

Als Freemover (ohne Förderung) steht Ihnen grundsätzlich die ganze Welt offen – vorausgesetzt, Sie finden Kurse, die Ihnen von Ihrer Studiengangsleitung angerechnet werden.

 

Das Kernstück Ihres Aufenthaltes ist das Learning Agreement, egal ob Praktikum oder Auslandssemester. Dort definieren Sie rechtzeitig vor dem Aufenthalt, wie und welche Inhalte (Lehrveranstaltungen, Tätigkeiten) Ihnen hier an der FH Burgenland angerechnet werden. Dieses Learning Agreement ist – wie der Name schon sagt – ein Agreement zwischen Ihnen, Ihrer Studiengangsleitung und der aufnehmenden Institution (also Gastuni oder Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen). Das gilt sowohl für geförderte Aufenthalte als auch für Freemover. 

Das Learning Agreement enthält: 

  • alle Lehrveranstaltungen an der FH Burgenland, die Ihnen angerechnet werden und 

  • jene Lehrveranstaltungen, die Sie an der Partnerhochschule belegen (inklusive ECTS-Punkten) 

Für ERASMUS+ Studienaufenthalte ist wichtig: Pro Monat, das Sie im Ausland verbringen, müssen Ihnen mindestens 3 ECTS an der FH Burgenland angerechnet werden, sonst gibt es keine Förderung.

Die Anrechnung erfolgt nach Abschluss des Aufenthaltes und Hochladen des Transcript of Records durch das Studiengangsoffice. 

 

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme, je nachdem, wie lange und wohin Sie gehen möchten. Studierende, die an einer unserer Partnerhochschulen studieren, sind von den dortigen Studiengebühren befreit.

Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Genaue Infos über die aktuellen Fördersätze von Erasmus+ finden Sie hier: Studierende und Graduierte | nationale Agentur für Erasmus+ und ESK (erasmusplus.at) 

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:

  • 80 % der gesamten Fördersumme vorab (bei Vorlage der Ankunftsbestätigung)
  • 20 % nach Absolvieren des Praktikums/Semesters

CEEPUS: Aktuelle Förderhöhen und Infos finden Sie unter www.ceepus.info

 

Für ein Studium oder eine Praktikumstätigkeit werden unterschiedliche Sprachniveaus in Englisch und/oder der Landessprache vorausgesetzt. Meistens B2, manchmal auch C1 – das hängt vom jeweiligen Institut ab.

Manchmal wird auch ein Sprachzertifikat verlangt – bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht bei Ihrer Gastuni.

Daher ist es wichtig, früh genug mit dem Erlernen der entsprechenden Sprache zu beginnen. Unterstützen kann Sie dabei unser Tandem Programm und der OLS Sprachtest und -kurs.

 

Das Online-Tool Online Lingiustic Support wird von ERASMUS+ zur Verfügung gestellt.

Es gibt 2 Teile:

1. OLS Sprachtest (empfohlen)

Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes in ein Land, in dem nicht Ihre Muttersprache gesprochen wird, wird von ERAMSUS+ empfohlen, einen OLS Sprachtest zu machen. Das Ergebnis kann aber weder von der Gastuni noch vom International Office eingesehen werden und hat keinen Einfluss auf das Stipendium.

2. OLS Sprachkurs (optional)

Nach Durchführen des OLS Sprachtests haben Sie die Möglichkeit, optional einen OLS Sprachkurs zu absolvieren – wenn Ihre Unterrichtssprache nicht die Landessprache ist und Sie die Unterrichtssprache beherrschen, können Sie den Sprachkurs auch in der Landessprache absolvieren.

 

Auslandssemester: 

Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:  

  • 15. März (darauffolgendes Wintersemester)  

  • 15. September (darauffolgendes Sommersemester) 

Auslandspraktikum: 

Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:  

  • 15. Juni (darauffolgendes Wintersemester) 

  • 15. November (darauffolgendes Sommersemester) 

 

Als Studierende*r der FH Burgenland sind Sie durch Bezahlung des ÖH-Beitrages unfall- und haftpflichtversichert (grundsätzlich auch im Ausland), allerdings nur im Rahmen Ihres Studiums – nicht in Ihrer Freizeit! Mit der Nominierung für einen ERASMUS+ Aufenthalt ist kein automatischer Versicherungsschutz verbunden.

Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie sich auch rechtzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz auseinandersetzen – Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind unbedingt erforderlich. Bitte treffen Sie die entsprechenden Vorbereitungen rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes (z.B. Einholen von Infos über eine evtl. bestehende Mitversicherung, Umfang der Versicherungsleistungen der e-Card, Reiseversicherungen über Kreditkarten, evtl. zusätzlicher Abschluss einer Kranken-, Reise- oder Unfallversicherung)

Mit Ihrer e-card sind Sie im europäischen Ausland auch krankenversichert. Dennoch ist es empfehlenswert und in manchen (vor allem außereuropäischen) Ländern erforderlich, eine umfassende weitere Versicherung abzuschließen, die auch die Rückholung im Krankheits-, Unfall- oder sogar Todesfall beinhaltet.

 

Bei ERASMUS+ gibt es keine Zuverdienstgrenzen. Für allfällige andere Förderungen des Landes, Bundes etc. können aber andere Regelungen gelten.

 

Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes. Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Website des österreichischen Außenministeriums: Reiseinformation – BMEIA, Außenministerium Österreich

Bei Reisen in außereuropäische Länder bzw. falls Sie nicht EU-Staatsbürger sind, ist eventuell fristgerecht ein Visum zu beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Gastuniversität.

 

Die Website www.grants.at bietet einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten in Österreich.

Unter www.stipendium.at gibt es Informationen über Auslandsstipendien.

 

Die meisten Partnerunis bieten Unterkünfte an. Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht (besonders in großen Städten) über das Angebot von Studierendenwohnheimen etc.

Das International Office kann auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoings herstellen, um Informationen über Wohnmöglichkeiten auszutauschen.

 

Während Ihres Auslandsaufenthaltes bleiben Sie an der FH Burgenland inskribiert. Daher ist auch der ÖH-Beitrag weiter zu bezahlen.

Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+ an einer unserer Partnerhochschulen studieren, sind Sie von den Studiengebühren dort befreit.

Als Freemover müssen Sie auch alle Studiengebühren wie von der Partneruniversität vorgeschrieben bezahlen.

 

Das hängt von Ihrem jeweiligen Curriculum ab, grundsätzlich müssen Sie pro Semester 30 ECTS belegen, allerdings müssen Sie nicht alle im Ausland absolvieren. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Studiengangsleitung im Rahmen des Learning Agreement.

Für ERASMUS+ Aufenthalte ist wichtig: Pro Monat, das Sie im Ausland verbringen, müssen Ihnen mindestens 3 ECTS an der FH Burgenland angerechnet werden, sonst gibt es keine Förderung.