Erfolg & Erlebnis
zusammen
Ausgeschrieben von
Die Burgenländische Hochschulkonferenz (Fachhochschule Burgenland, Stiftung Private Pädagogische Hochschule Burgenland, Joseph-Haydn-Konservatorium des Landes Burgenland, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz - Institut Oberschützen) schreibt einen Burgenländischen Hochschulpreis aus, der dem Ziel dient, hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem, künstlerischem und pädagogischem Gebiet im Burgenland, insbesondere auch Kooperationen, anzuregen und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Besonders wollen wir heuer auf die Möglichkeit hinweisen, auch im Bereich Kunst einzureichen.
Der Preis ist mit Euro 4.000,-- dotiert und wird jährlich ausgeschrieben. Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für das Jahr 2018 sind formlos unter Angabe des Betreffs „Bewerbung Burgenländischer Hochschulpreis“ bis spätestens 31. Jänner 2018 bei der Pädagogischen Hochschule Burgenland, Thomas-Alva-Edison-Straße 1, 7000 Eisenstadt, z.H. Frau Vizerektorin Mag.a Inge Strobl-Zuchtriegl, MAS, einzureichen. Eventuelle Rückfragen werden unter hochschulpreis[at]ph-burgenland.at beantwortet. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Das Preisgeld kann durch eine Juryentscheidung gegebenenfalls geteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Die Preisverleihung erfolgt in feierlichem Rahmen.
Bewerberinnen und Bewerber um den Burgenländischen Hochschulpreis müssen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger von EU-Staaten und Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind österreichischen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
Bereits mit einem Burgenländischen Hochschulpreis ausgezeichnete Einreichungen sind von einer erneuten Preiszuerkennung ausgeschlossen. Die Wiedereinreichung eines Antrages, der bereits einmal für den Burgenländischen Hochschulpreis eingereicht und nicht ausgezeichnet wurde, ist hingegen zulässig.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, von den Mitgliedern der Burgenländischen Hochschulkonferenz nominierte Fachjury, deren Entscheidungen unanfechtbar sind. Die Mitglieder (bzw. Delegierte) der Hochschulkonferenz selbst sind von der Mitwirkung in dieser Jury ausgeschlossen.
Einreichung digital:
a) formlose Bewerbung für den Burgenländischen Hochschulpreis
b) ausgefüllte Checkliste
c) ein Exemplar der wissenschaftlichen Arbeit oder des Werkes/Projekts (*.pdf–Datei)
d) eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit/des Werkes/des Projekts (Fragestellung bzw. künstlerische Idee/Projektidee, Methodik, Ergebnisse) im Ausmaß von mindestens 5 A4-Seiten
e) Lebenslauf
an hochschulpreis[at]ph-burgenland.at
und
Einreichung in Papierform:
a) formlose Bewerbung für den Burgenländischen Hochschulpreis
b) ausgefüllte Checkliste
c) ein gebundenes Exemplar der Arbeit oder Projektbeschreibung
d) eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit/des Werkes/des Projekts (Fragestellung bzw. künstlerische Idee/Projektidee, Methodik, Ergebnisse) im Ausmaß von mindestens 5 A4-Seiten
e) Lebenslauf
an Pädagogische Hochschule Burgenland, z.H. Frau Vizerektorin Mag.a Inge Strobl-Zuchtriegl, MAS, 7000 Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 1
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