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Aufnahmeverfahren
Am Fachhochschul-Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen
werden jährlich 24 StudienwerberInnen
aufgenommen. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren,
welches dazu
dient, Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz des Studienwerbers
sowie dessen Allgemeinwissen in studienrelevanten Themenbereichen
zu überprüfen.
Anmeldung (Anmeldefrist: 31. Mai 2010)
Die Zusendung der Unterlagen für den Reihungstest (Kalenderwoche 27) erfolgt mit der Anmeldung aber frühestens am 1. April 2010.
Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.
Anmeldungen, die innerhalb einer
festgesetzten Frist am Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang Gesundheitsmanagement
und Gesundheitsförderung einlangen, werden
im Aufnahmeverfahren für das kommende Studienjahr
berücksichtigt. Die Anmeldung kann mit dem Anmeldebogen
oder über
die Online-Anmeldung erfolgen.
Schriftlicher Reihungstest
Der schriftliche Reihungstest prüft neben einigen zentralen
intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die allgemein
für die erfolgreiche Bewältigung eines Studiums von Bedeutung
sind, auch solche, die den speziellen Anforderungen des Master-Studiengangs
Management im Gesundheitswesen
entsprechen.
Persönliches Aufnahmegespräch
Im persönlichen Gespräch werden die Motive und das Interesse
des Bewerbers für das Studium Management im Gesundheitswesen
erörtert.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die
Aufnahme verständigt. Studienwerber ohne fixe Zusage werden
in die Warteliste aufgenommen und rücken bei Ausfällen
aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet
eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen
berücksichtigt
werden.
Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen
Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden
gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn
die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung
nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In
allen anderen Fällen verfällt die Kaution.
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