02.09.2010
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Aufnahmeverfahren

Am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung werden jährlich 34 StudienwerberInnen aufgenommen. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, welches dazu dient, Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz des Studienwerbers sowie dessen Allgemeinwissen in studienrelevanten Themenbereichen zu überprüfen.

Anmeldung (Anmeldefrist: 31. März 2009)

Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.

Anmeldungen, die innerhalb einer festgesetzten Frist am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung einlangen, werden im Aufnahmeverfahren für das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann mit dem Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung erfolgen.

Schriftlicher Reihungstest
Der schriftliche Reihungstest prüft neben einigen zentralen intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die allgemein für die erfolgreiche Bewältigung eines Studiums von Bedeutung sind, auch solche, die den speziellen Anforderungen des Bachelorstudiengangs Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung entsprechen.

Persönliches Aufnahmegespräch
Im persönlichen Gespräch werden die Motive und das Interesse des Bewerbers für das Studium Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung erörtert.

Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die Aufnahme verständigt. Studienwerber ohne fixe Zusage werden in die Warteliste aufgenommen und rücken bei Ausfällen aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen berücksichtigt werden.

Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In allen anderen Fällen verfällt die Kaution.

 
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