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Aufnahmeverfahren
Am Fachhochschul-Masterstudiengang Internationales
Weinmarketing werden jährlich 24 StudienwerberInnen aufgenommen.
Anmeldung (Anmeldefrist: 31. Mai
2010)
Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.
Anmeldungen, die innerhalb der jährlich festgesetzten
Frist am Fachhochschul-Masterstudiengang Internationales Weinmarketing
einlangen, werden im Aufnahmeverfahren für
das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann mit dem
Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung erfolgen.
Vorbereitung auf das Aufnahmegespräch
Den Studienwerbern wird mit der Einladung zum Aufnahmegespräch ein Themenkreis
aus Wirtschafts- oder Gesellschaftspolitik bekannt gegeben, welcher für
das Aufnahmegespräch vorbereitet werden soll.
Persönliches Aufnahmegespräch
Durch das Aufnahmeverfahren werden Kommunikationsfähigkeit und soziale
Kompetenz der Studienwerber sowie deren Fähigkeit zur selbständigen
Erarbeitung eines studienrelevanten Themenbereichs überprüft. Zusätzlich
werden die bisherige Ausbildung, Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit,
Auslandserfahrung und etwaige Fremdsprachenkenntnisse der Studienwerber berücksichtigt.
Die Studienwerber präsentieren ihre Recherchen zur Aufgabenstellung und
diskutieren die Ergebnisse. Im Gespräch werden auch die Motive des Bewerbers
für das Studium "Internationales Weinmarketing" erörtert
und eventuelle Zusatzqualifikationen nachgewiesen. Das Aufnahmegespräch
wird teilweise in englischer Sprache geführt.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die Aufnahme verständigt.
Studienwerber ohne fixe Zusage werden in die Warteliste aufgenommen und rücken
bei Ausfällen aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet
eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen berücksichtigt
werden
Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen
Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden
gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn
die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung
nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In
allen anderen Fällen verfällt die Kaution.
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