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Aufnahmeverfahren
Am Fachhochschul-Masterstudiengang Internationales
Weinmarketing werden jährlich 24 StudienwerberInnen aufgenommen.
Anmeldung (Anmeldefrist: 31. Mai
2012)
Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.
Anmeldungen, die innerhalb der jährlich festgesetzten
Frist am Fachhochschul-Masterstudiengang Internationales Weinmarketing
einlangen, werden im Aufnahmeverfahren für
das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann mit dem
Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung erfolgen.
Persönliches Aufnahmegespräch
Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigt, erfolgen schriftliche Einladungen zu Aufnahmegesprächen im Juni und Juli. Durch das Aufnahmeverfahren werden Kommunikationsfähigkeit und soziale
Kompetenz der Studienwerber sowie deren Fähigkeit zur selbständigen
Erarbeitung eines studienrelevanten Themenbereichs überprüft. Zusätzlich
werden die bisherige Ausbildung, Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit,
Auslandserfahrung und etwaige Fremdsprachenkenntnisse der Studienwerber berücksichtigt.
Im Gespräch werden auch die Motive des Bewerbers
für das Studium "Internationales Weinmarketing" erörtert
und eventuelle Zusatzqualifikationen nachgewiesen.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die Aufnahme verständigt.
Studienwerber ohne fixe Zusage werden in die Warteliste aufgenommen und rücken
bei Ausfällen aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet
eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen berücksichtigt
werden
Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen
Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden
gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn
die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung
nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In
allen anderen Fällen verfällt die Kaution.
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