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Aufnahmeverfahren
Am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Internationales
Weinmanagement werden jährlich 30 StudienwerberInnen aufgenommen.
Anmeldung (Anmeldefrist: 31. März
2009)
Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.
Anmeldungen, die innerhalb der jährlich
festgesetzten Frist am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Internationales
Weinmanagement einlangen, werden im Aufnahmeverfahren für
das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann
mit dem Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung
erfolgen.
Vorbereitung auf das Aufnahmegespräch
Den
Studienwerbern wird mit der Einladung zum Aufnahmegespräch
ein Themenkreis aus Wirtschafts- oder Gesellschaftspolitik
bekannt gegeben, welcher für das Aufnahmegespräch vorbereitet
werden soll.
Persönliches Aufnahmegespräch
Durch das Aufnahmeverfahren werden
Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz der Studienwerber
sowie deren Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung eines
studienrelevanten Themenbereichs überprüft. Zusätzlich
werden die bisherige Ausbildung, Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit,
Auslandserfahrung und etwaige Fremdsprachenkenntnisse der Studienwerber
berücksichtigt. Die Studienwerber präsentieren ihre Recherchen
zur Aufgabenstellung und diskutieren die Ergebnisse. Im Gespräch
werden auch die Motive des Bewerbers für das Studium "Internationales
Weinmanagement" erörtert und eventuelle Zusatzqualifikationen
nachgewiesen. Das Aufnahmegespräch wird teilweise in englischer
Sprache geführt.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die
Aufnahme verständigt. Studienwerber ohne fixe Zusage
werden in die Warteliste aufgenommen und rücken bei Ausfällen
aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet
eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen
berücksichtigt werden
Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen
Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden
gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn
die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung
nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In
allen anderen Fällen verfällt die Kaution.
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