|
Aufnahmeverfahren
Am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen
werden jährlich 120 StudienwerberInnen aufgenommen.
Anmeldung (Anmeldefrist: 31. März 2010)
Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.
Anmeldungen, die innerhalb einer
festgesetzten Frist am Fachhochschul-Bachelorstudiengang
Internationale Wirtschaftsbeziehungen einlangen, werden im
Aufnahmeverfahren für
das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann
mit dem Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung
erfolgen.
Vorbereitung auf das Aufnahmegespräch
Den Studienwerbern wird mit der Einladung zum Aufnahmegespräch ein Themenkreis
aus Wirtschafts- oder Gesellschaftspolitik bekannt gegeben, welcher für
das Aufnahmegespräch vorbereitet werden soll.
Persönliches Aufnahmegespräch
Durch
das Aufnahmeverfahren werden Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz der Studienwerber
sowie deren Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung eines
studienrelevanten Themenbereichs ermittelt. Zusätzlich werden
die bisherige Ausbildung, Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit,
Auslandserfahrung und etwaige Fremdsprachenkenntnisse der Studienwerber
berücksichtigt. Die Studienwerber präsentieren ihre Recherchen
zur Aufgabenstellung und diskutieren die Ergebnisse. Im Gespräch
werden auch die Motive des Bewerbers für das Bachelor-Studium "Internationale
Wirtschaftsbeziehungen" erörtert und eventuelle Zusatzqualifikationen
nachgewiesen. Das Aufnahmegespräch wird teilweise in englischer
Sprache geführt.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber
werden beurteilt, gereiht und über die Aufnahme verständigt.
Studienwerber ohne fixe Zusage werden in eine Warteliste aufgenommen
und rücken bei
Ausfällen aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die
verspätet eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen
berücksichtigt werden.
Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen
Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden
gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn
die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung
nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In
allen anderen Fällen verfällt die Kaution.
|