02.09.2010
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Aufnahmeverfahren

Am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen werden jährlich 120 StudienwerberInnen aufgenommen.

Anmeldung (Anmeldefrist: 31. März 2010)

Bitte beachten:
Auch nach der Anmeldefrist können Sie sich gerne um Restplätze bewerben.

Anmeldungen, die innerhalb einer festgesetzten Frist am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen einlangen, werden im Aufnahmeverfahren für das kommende Studienjahr berücksichtigt. Die Anmeldung kann mit dem Anmeldebogen oder über die Online-Anmeldung erfolgen.

Vorbereitung auf das Aufnahmegespräch
Den Studienwerbern wird mit der Einladung zum Aufnahmegespräch ein Themenkreis aus Wirtschafts- oder Gesellschaftspolitik bekannt gegeben, welcher für das Aufnahmegespräch vorbereitet werden soll.

Persönliches Aufnahmegespräch
Durch das Aufnahmeverfahren werden Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz der Studienwerber sowie deren Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung eines studienrelevanten Themenbereichs ermittelt. Zusätzlich werden die bisherige Ausbildung, Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit, Auslandserfahrung und etwaige Fremdsprachenkenntnisse der Studienwerber berücksichtigt. Die Studienwerber präsentieren ihre Recherchen zur Aufgabenstellung und diskutieren die Ergebnisse. Im Gespräch werden auch die Motive des Bewerbers für das Bachelor-Studium "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" erörtert und eventuelle Zusatzqualifikationen nachgewiesen. Das Aufnahmegespräch wird teilweise in englischer Sprache geführt.

Entscheidung über die Aufnahme
Die Studienwerber werden beurteilt, gereiht und über die Aufnahme verständigt. Studienwerber ohne fixe Zusage werden in eine Warteliste aufgenommen und rücken bei Ausfällen aufgenommener Studienwerber nach. Bewerbungen, die verspätet eingereicht werden, können nur bei freien Studienplätzen berücksichtigt werden.

Kaution
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird an den Fachhochschulstudiengängen Burgenland eine Kaution von € 350,- eingehoben. Diese wird den Studierenden gegen Ende des ersten Studienjahres zurückgezahlt. Sollte ein/e StudienwerberIn die vor Studienbeginn erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Nachmatura nicht bestanden, Zusatzqualifikationsprüfung nicht bestanden etc.), wird die Kaution ebenfalls retourniert. In allen anderen Fällen verfällt die Kaution.

 
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